Ausbildung

FÜR JEDES BEDÜRFNIS DIE PASSENDE KLASSE

Sie möchten mit dem Mofa, Motorrad oder Auto unterwegs sein? Dann sind Sie bei unserer Fahrschule genau richtig. Wir unterstützen Sie dabei, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis das erforderliche Grundwissen zu sammeln und auf der sicheren Seite zu sein. Gemeinsam mit uns profitieren Sie von der nötigen Sicherheit und schaffen es, allen Anforderungen des Straßenverkehrs in vollem Umfang gerecht zu werden.

Dies bezieht sich selbstverständlich auf alle Klassen, wodurch Sie Schritt für Schritt die Grundlagen des Fahrens erlernen können. Hierzu bieten wir Ihnen mit unserer Fahrschule einen kompetenten Ablauf für klassische Übungsfahrten, aber auch ein strukturiertes Vorgehen bei allen vorgeschriebenen Sonderfahrten. Profitieren auch Sie aus diesem Grund von maximaler Sicherheit und setzen auf unsere Ausbildung für Ihren Führerschein. Gerne informieren wir Sie persönlich zu den vielfältigen Möglichkeiten in unserer Fahrschule und klären alle offenen Fragen.

UNSER MOTTO UND LEITFADEN

Kundenzufriedenheit durch Qualität und Service ist unser ständiger Antrieb! 

Krafträder

Wer gerne mit dem Motorrad unterwegs ist, wird sich mit der Klasse A garantiert wohlfühlen. Diese gibt es ganz ohne theoretische Wiederholung und Sonderfahrten, wenn die Klassen A1 oder A2 bereits länger als 2 Jahre vorhanden sind. Nach einer verkürzten praktischen Aufstiegsprüfung lässt sich die Klasse A für das Fahren mit Motorrädern unbegrenzter Leistung absolvieren.

Der Direkterwerb der Führerscheinklasse A ist hingegen erst ab dem Alter von 24 Jahren möglich. Sie bezieht sich auf alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h. So wird es möglich, mit dem Motorrad in ganz Deutschland sowohl innerorts als auch außerorts ohne Leistungseinschränkungen unterwegs zu sein.

MOFA

Endlich 15 – Zeit fürs Mofa. Die „Fahrräder mit Hilfsmotor“ haben maximal 50 ccm Hubraum und fahren bis zu 25 km/h. Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung. Sie besagt, dass Sie die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert haben. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische Prüfung.

AM

Zwei – und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm und maximal 50 km/h.
Für diesen Führerschein muss das Mindestalter von 15 Jahren erreicht sein! Die Klasse AM löst die bisher harmonisierten Klassen M und S ab.

KLASSE A1

Wer die ersten Erfahrungen mit dem Motorrad sammeln möchte, kann mit der Klasse A1 zum Fahrer modernster Leichtkrafträder werden. Diese dürfen bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 KW Motorleistung haben, die Geschwindigkeit ist hingegen nicht begrenzt. Dennoch spielt es eine wichtige Rolle, dass Leistung und Gewicht eine Einheit bilden und nicht zu weit auseinanderliegen. So wird die aus Theorie und Praxis bestehende Klasse A1 zu einer guten Wahl für Einsteiger.

Ab: 15 Jahren

KLASSE A2

Die Motorradklasse A2 lässt sich ab dem Alter von 18 Jahren machen. Wer schon immer motorisiert auf zwei Rädern unterwegs sein wollte, kann sich rund um die Krafträder mit und ohne Beiwagen auf eine komfortable Ausbildung verlassen. Die aus Theorie und Praxis mit Sonderfahrten zusammengesetzte Ausbildung berechtigt nach Bestehen der Prüfung zum Fahren mit Motorrädern, die zwar mehr als 50 ccm Hubraum haben und schneller als 45 km/h sind, die 35 KW allerdings nicht übersteigen. Für Einsteiger daher die perfekte Wahl zum Motorradfahren in Deutschland.

KLASSE A

Nach der Neuregelung der Führerscheinklassen 2013 gibt es in Deutschland beim Motorradführerschein vier Klassen. Der Führerschein der Klasse A ist hier das Maß aller Dinge, da er alle Motorradklassen einschließt. Der Klasse-A-Führerschein beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2. Somit dürfen Inhaber dieses Führerscheins alle Fahrzeuge führen, die in diesen Klassen inkludiert sind.

Besitzer eines beschränkten Führerscheins der Klasse A müssen keine praktische Prüfung absolvieren, um die Klasse A unbeschränkt zu erhalten, sofern sie den beschränkten Führerschein bereits zwei Jahre haben.

Auto

KLASSE B & BF17

Wenn der Traum vom eigenen Autoführerschein wahrwerden soll, ist die Klasse B der perfekte Ansatz. Ab dem Alter von 18 Jahren wird es möglich, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg zu steuern, die für maximal 8 Personen zugelassen sind. Auch Anhänger dürfen durch den Führerschein der Klasse B genutzt werden, solange sie die 750 kg nicht überschreiten oder zu einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3.500 kg führen. Zusätzlich enthält der Führerschein der Klasse B auch die Klassen AM und L, was sich auf Mofas und landwirtschaftliche Zugmaschinen wie kleine Traktoren bezieht.

Eine Alternative zur Klasse B ist das BF17 Programm. Mit diesem wird es bereits mit 16,5 Jahren möglich, das Steuer in die Hand zu nehmen und die identische Prüfung wie innerhalb der Klasse B abzulegen. Drei Monate vor dem 17. Lebensjahr kann dann die Theorieprüfung besucht werden, ein Monat vor dem 17. Lebensjahr auch die Praxis. Ab dem 17. Geburtstag darf dann mit den eingetragenen Begleitpersonen gefahren werden.

KLASSE BE

Auch schwere Anhänger dürfen mit einem klassischen Führerschein bewegt werden. Hierzu ist die Klasse BE vorgesehen, mit der das Gewicht des Anhängers die 3.500 kg nicht übersteigen darf. Auch hierbei gilt, dass eine Kombination mit dem Führerschein der Klasse B oder mit dem BF17 Programm vorausgesetzt ist, um die verkürzte Theorie sowie die praktische Prüfung zu besuchen.

KLASSE B96

Wem die Kombination des Fahrzeuggespanns mit 3.500 kg nicht reicht, kann sowohl bei der Klasse B als auch im BF17 Programm die Klasse B96 machen. Diese berechtigt nach dem Bestehen zum Fahren mit Anhängern, die das Gewicht von 750 kg überschreiten. Das Maximalgewicht des Fahrzeuggespanns beträgt an dieser Stelle 4.250 kg.

KLASSE B197

B197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
 
Die Schlüsselzahl 197 wird von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen, wenn eine Fahrschule bestätigt, dass die Führerscheininhaberin oder der Führerscheininhaber eine 15-minütige Testfahrt in einem Wagen mit manueller Schaltung absolviert hat. Um diese Testfahrt unternehmen zu dürfen, müssen zuvor mindestens zehn Fahrstunden (zu je 45 Minuten) in einem Wagen mit manuellem Getriebe abgeschlossen werden.

Berufskraftfahrer Ausbildungszentrum

Neben den "kleinen" Klassen, haben wir uns in den letzten Jahren auf die Ausbildung von Berufskraftfahrern spezialisiert. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wussten SIE?

Unsere Kursangebot

Wir machen Ihre Fahrausbildung so einfach wie möglich. Direkt hier bei der Fahrschule Steinbrecher haben Sie die Chance, den Weg zum Führerschein so strukturiert wie möglich zu gestalten und auf unsere Kurse im Umkreis von Rüsselsheim zurückzugreifen. So profitieren Sie von einer vollwertigen und überaus komfortablen Fahrausbildung in unserer Fahrschule.

Hierzu gehören unser 14-tägig stattfindende Erste Hilfe Kurs sowie das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und das Fahreignungsseminar (FES). Direkt hier bei der Fahrschule Steinbrecher bieten wir Ihnen daher ein weitreichendes Angebot verschiedenster Kurse, wodurch Sie rund um den Führerschein jederzeit fündig werden. Wir freuen uns daher, Sie rund um Ihren Führerschein in allen Bereichen zu begleiten und Ihnen die wichtigsten Tipps und Hinweise in unseren Kursen zu bieten.

Erste Hilfe Kurs

Die Fähigkeiten im Bereich der ersten Hilfe sind bei den Deutschen grundsätzlich durchwachsen. Aus diesem Grund spielt es eine wichtige Rolle, die grundlegenden Fähigkeiten der Beatmung sowie des Vorgehens in Notfällen zu kennen und in Gefahrensituationen schnell reagieren zu können. Mit unserem Erste Hilfe Kurs in Rüsselsheim erhalten Sie in dieser Hinsicht alle fachlichen Grundlagen, um inhaltlich auf der sicheren Seite zu sein und die gewünschten Fähigkeiten zu erlernen. Hierfür arbeitet unsere Fahrschule mit qualifizierten Partnern zusammen, um eine gute Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe sicherzustellen und ein informatives Seminar zu ermöglichen.

Für die Teilnahme am Fahrunterricht ist das Belegen des „kleinen“ Erste Hilfe Kurses vollkommen ausreichend. Dieser umfasst ein Seminar von insgesamt 9 Stunden und bleibt unbegrenzt gültig. So wird sichergestellt, dass jeder Fahrer bereits erste Erfahrungen mit der Rettung von Leben sowie mit dem Vorgehen in aktiven Gefahrensituationen sammeln konnte und diese treffend anwendet. Hierbei wird sehr viel Wert auf eine praktische Anwendung der Übungen gelegt, um nicht nur theoretische Impulse zu setzen, sondern auch die Umsetzung zu verstehen. Die folgenden Übungen werden aus diesem Grund in unserem Kurs durchgeführt:

– Herstellung der stabilen Seitenlage
– Erkennen von Störungen des Bewusstseins
– Maßnahmen Blutungen und Schockstarren
– Abnehmen des Helms beim Unfall
– Herzdruckmassage zur Beatmung und Wiederbelebung
– Anlegen und Wickeln von Verbänden


Durch unseren Kurs unterstützen wir Sie dabei, die wichtigsten Fähigkeiten der Sicherung zu erlernen und sich auch bei Notfällen möglichst sicher zu fühlen. Unser Erste Hilfe Kurs wird hierzu in Gruppen durchgeführt, wodurch sich die zahlreichen Maßnahmen gemeinsam vertiefen und anwenden lassen. So sind Sie im Falle eines Unfalls gut vorbereitet und können sich auf die Inhalte Ihres Kurses verlassen. Wir freuen uns daher, auch Ihnen die Grundlagen der Ersten Hilfe zu vermitteln.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Sobald sich ein Fahranfänger eine schwerwiegenden Verstoß der Kategorie A leistet, wird ein Aufbauseminar verhängt. In Verbindung mit der 2-jährigen Verlängerung der Probezeit ist das Seminar die Bestrafung für riskantes Fahren, welches in den meisten Fällen für den Verstoß ausschlaggebend war. Innerhalb des Aufbauseminars, was aus vier Sitzungen besteht, kommt es zu umfassenden Gruppengesprächen und einer abschließenden Fahrprobe.

Auch beim Auftreten zweier unabhängiger B-Verstöße kommt es zur Anordnung eines Aufbauseminars. Hierbei handelt es sich beispielsweise um fas Fahren mit abgefahrenem Reifenprofil oder um das Behindern von Radfahrern während des Abbiegens. Das Ziel des Seminars ist es aus diesem Grund, Einsicht für das Fehlverhalten zu erwirken und dafür zu sorgen, dass sich derartige Fehler in den kommenden Jahren nicht wiederholen. Auch die Verbesserung der Gefahrenerkennung sowie die Förderung des Risikobewusstseins stehen hierzu an oberster Stelle und werden durch das Aufbauseminar für Fahranfänger in unserer Fahrschule gefördert.

Sollten Sie sich einen Verstoß der Kategorie A geleistet haben, also jegliche Verstöße im Punktebereich, können Sie sich auf unser Seminar verlassen. Wir vermitteln Ihnen im ASF in Rüsselsheim alle wichtigen Informationen des Straßenverkehrsrechts sowie die vorhandenen Gefahrenpotenziale. So können Sie nach Fertigstellung des Seminars wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ohne dass es neben der Verlängerung der Probezeit zu weiteren Konsequenzen kommt. Achten Sie jedoch darauf, dass beim dritten A-Verstoß eine MPU angeordnet werden kann, deren Bestehen deutlich komplexer ist als die Teilnahme an unserem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Fahreignungsseminar (FES)

Um effektiv Punkte abbauen zu können, bieten wir unser Fahreignungsseminar in Rüsselsheim. Hierbei wird zwischen der verkehrspädagogischen und der verkehrspsychologischen Maßnahme unterschieden, wodurch pädagogisch eine auf den Fahrer zugeschnittene Belehrung in Gruppen möglich wird. Im psychologischen Teil der Maßnahme kommt es dann hingegen zu Einzelgesprächen, wobei innerhalb von zwei Sitzungen eine Verhaltensänderung herbeigeführt werden soll.

Das FES kann auf diese Weise bei einem Stand zwischen einem und fünf Punkten einmal innerhalb von fünf Jahren freiwillig besucht werden. Durch den Besuch wird hierbei ein Punkt abgebaut. Sobald Sie über mehr als fünf Punkte verfügen, kann durch den Besuch des FES kein Punkt mehr abgebaut werden. In mindestens 22 Tagen erfahren die Fahrer auf diese Weise, worauf es bei einem richtigen und ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr ankommt und wie sich die Sicherheit des eigenen Fahrens verbessern lässt. Aus diesem Grund empfehlen wir das Fahreignungsseminar auch aus freiwilliger Sicht, um sich bezüglich der Möglichkeiten eines sicheren und komfortablen Fahrens zu informieren und das Risiko des eigenen Handelns bestmöglich zu verringern.

Gemeinsam mit unserem Team ermöglichen wir Ihnen daher die Absolvierung Ihres Seminars, damit Sie einen Punkt aus dem Punkteregister abbauen können. Die beiden Einzelsitzungen haben hierzu jeweils eine Länge von 75 Minuten, die verkehrspädagogischen Sitzungen innerhalb der Gruppe dauern hingegen jeweils 90 Minuten. Sobald Sie unser Seminar absolviert haben, erhalten Sie die von uns unterschriebene Teilnahmebescheinigung, die Sie anschließend bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Sollten Sie die Voraussetzungen zur Streichung eines Punktes erfüllen, wird dieser im weiteren Verlauf umgehend aus Ihrem Register entfernt.

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